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Auslandskrankenversicherungen online weltweit
Wir sind spezialisiert auf Krankenversicherungen für das Ausland
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Auslandskrankenversicherung online
Der richtige Versicherungsschutz
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Auslandsaufenthalte
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Die Versicherungen können bis zum 35. Geburtstag abgeschlossen werden
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Auslands-
krankenversicherungen
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Auslandsaufenthalte
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Auslandskrankenversicherung
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Versicherungsfähig sind Personen bis zum Alter von 75 Jahren mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland
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Auslandskrankenversicherung
BDAE
Bund der Auslandserwerbstätigen
Die Krankenversicherungen Tarif36/60 und GlobalP ersetzen oder ergänzen während des Auslandsaufenthaltes die bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung.
Mit einer weltweiten Gültigkeit sind Aufenthalte im Heimatland bis zu 3/6 Monate pro Versicherungsjahr mitversichert.
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monatlich ab 71.- Euro
 
Auslandskrankenversicherung
Meist keine Deckung außerhalb Europas
Wer seinen Urlaub außerhalb Europas verbringt, hat über seine "normale" Krankenversicherung in den meisten Fällen gar keinen Versicherungsschutz.
Abhilfe schafft in allen Fällen eine private Auslandskrankenversicherung - und die ist meist schon für wenige Euro im Jahr zu haben.

Auslandskrankenversicherung
Wer braucht Sie?
Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist wegen der geringen Kosten generell für alle gesetzlich Krankenversicherten sinnvoll, die im Urlaub öfter ins Ausland reisen. So stellen Sie sicher, dass Sie im Fall der Fälle ohne zusätzliche Kosten auf dem gewohnten Niveau versorgt werden. Als privat Versicherter sollten Sie sich vor einer Auslandsreise bei Ihrer Gesellschaft erkundigen, ob Sie einen Rücktransport erstatten würde. Die meisten tun dies, aber nicht alle

Was leistet Sie?
Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist hauptsächlich für Notfälle gedacht und zahlt in der Regel für ambulante und stationäre Behandlungen (einschließlich Röntgen und Operationen), die verordneten Medikamente, Verbands- und Heilmittel sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen oder Reparaturen von Zahnersatz. Ebenfalls enthalten sind der Transport zum nächsten Krankenhaus oder Notarzt sowie bei einem Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung. Auch ein Rücktransport nach Hause ist abgedeckt, sofern dieser vom Arzt verordnet wurde. Versicherungen mit sehr guten Tarifen bezahlen den Transport aus dem Urlaubsland auch dann, wenn dieser sinnvoll und vertretbar ist oder die Behandlung länger als 14 Tage dauert - und nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit

Was leistet Sie nicht?
Eine Auslandskrankenversicherung ist kein Rundum-Sorglos-Paket. Wenn Sie sich bei einem Unfall einen Zahn ausschlagen, werden nur die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen von Zahnersatz übernommen - nicht aber für den Zahnersatz selbst. Denn die Kosten dafür soll die Versicherung zu Hause übernehmen
Auch Psychotherapien, Vorsorgeuntersuchungen oder Entzugsbehandlungen werden nicht bezahlt, ebensowenig wie die Kosten für Kuren, Massagen oder für Hilfsmittel wie Brillen und Hörgeräte. Die Versicherungen zahlt auch nicht, wenn die Behandlung im Ausland von vorneherein geplant war

Wie wird abgerechnet?
Kleinere Behandlungen im Ausland zahlen Sie zunächst selbst. Das Geld bekommen Sie anschließend daheim vom Versicherer zurück. Bei größeren Behandlungen regelt der Versicherer die Bezahlung direkt mit dem Arzt oder der Klinik. In EU-Ländern verlangen manche Auslandskrankenversicherungen außerdem, dass Sie die Behandlung zuerst mit Ihrer normalen Krankenkasse abrechnen. Erst nach dieser Abrechnung können die Unterlagen bei der Reise-Krankenversicherung eingereicht werden, die dann den Differenzbetrag erstatten. Andere Versicherungen rechnen hingegen selbst mit der normalen Krankenkasse ab, was Ihnen den Aufwand erspart
Rechnung immer aufbewahren
Heben Sie daher auf jeden Fall die Rechnung und alle schriftlichen Angaben über Diagnose und Therapie auf. Auf den Arztrechnungen sollte immer das Rechnungsdatum, Name und Anschrift des Arztes bzw. der Klinik, Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der behandelten Person, die Diagnose und die einzelnen ärztlichen Leistungen und deren Daten stehen. Außerdem sollte die Zahlung bestätigt werden. Rezepte müssen Name und Adresse des Ausstellers, die verordneten Medikamente, Preise, Quittungsvermerke und den Namen der behandelten Person enthalten. Bei Zahnbehandlungen müssen die behandelten Zähne klar bezeichnet werden und auch, was an diesen behandelt wurde

Vorerkrankungen
Sind Vorerkrankungen vorhanden, kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt. Daher kann es für ältere Reisende oder Menschen mit Vorerkrankungen sinnvoll sein, sich vor Urlaubsantritt die Reisefähigkeit von einem Arzt schriftlich bestätigen zu lassen. Sind Sie dagegen chronisch krank, kommen viele private Versicherungen nicht für Ihre Auslandsbehandlung auf.
Sagen Sie deshalb vor Ihrer Reise bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse Bescheid, dass Sie keinen privaten Auslands-Versicherungsschutz für eine bestimmte Erkrankung bekommen.

Tarife mit Einschluss von Vorerkrankungen
Bei internationalen Krankenversicherungen können Vorerkrankungen
nach Beantwortung einiger Gesundheitsfragen mit versichert werden oder
mit einem Risikozuschlag belegt werden.

Hier finden Sie Tarife mit Einschluss von Vorerkrankungen
www.florida-krankenversicherung.de




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